Kapitel 1: Die Hyper-Regulierung des Transports im Jahr 2026
Die rechtliche Landschaft für Transportunternehmen in Deutschland ist in eine Phase der algorithmischen Überwachung eingetreten. Mit der vollständigen Umsetzung des EU-Mobilitätspakets I sind Inspektionen keine zufälligen Stichproben am Straßenrand mehr; sie sind konstante Audits mittels DSRC-Technologie und telematischem Datenabgleich. In diesem Kontext ist die spezialisierte Rechtsberatung im Transportwesen von einer reinen Verwaltungsdienstleistung zum notwendigen Schutzschild für das Überleben des Unternehmens geworden.
Es reicht nicht mehr aus, die Lenk- und Ruhezeiten grob einzuhalten; es ist zwingend erforderlich, die Gültigkeit jedes Datensatzes durch eine makellose digitale Rückverfolgbarkeit nachzuweisen. Ein Fehler in einer .DDD-Datei kann heute automatisch ein Verfahren zum Entzug der beruflichen Zuverlässigkeit im ERRU-System auslösen. Unsere Beratung agiert proaktiv und analysiert Ihre forensischen Aufzeichnungen, um administrative Risiken zu neutralisieren, bevor das BALM (ehemals BAG) eine offizielle Prüfung einleitet.
Kapitel 2: Technische Verteidigung und forensischer Beweis des Tachographen
Die Sanktionen nach dem GüKG gehören zu den kostspieligsten im Verwaltungsrecht. Die Verteidigung gegen ein Bußgeld von mehreren tausend Euro erfordert mehr als einen allgemeinen Anwalt; sie verlangt einen Sachverständigen für digitale Tachographen. Im Jahr 2026 ist der Smart Tachograph V2 das entscheidende Beweismittel.
- Anfechtung von Formfehlern: Wir prüfen, ob die Beamten das DSRC-Ausleseprotokoll korrekt befolgt haben.
- Gründe höherer Gewalt: Wir begründen technisch Unterbrechungen der Ruhezeit zum Schutz von Fahrzeug oder Ladung gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) 561/2006.
- Technische Defekte: Wir weisen Fehler im Bewegungssensor oder bei der Registrierung des Grenzübertritts durch Audits der .TGD-Fahrzeugdateien nach.
Kapitel 3: Management der Zuverlässigkeit und das ERRU-Risikorating
Die berufliche Zuverlässigkeit ist die „unsichtbare“, aber unverzichtbare Erlaubnis für den Betrieb. Das Risikorating-System (ERRU) gewichtet die Schwere der Verstöße basierend auf der Flottengröße. Unsere Beratung überwacht Ihre Historie, um zu verhindern, dass die Anhäufung kleinerer Verstöße in einem Verfahren zur Unzuverlässigkeit des Verkehrsleiters mündet.
Im Falle einer drohenden Aberkennung der Zuverlässigkeit übernehmen wir die Verteidigung gegenüber den Genehmigungsbehörden und nutzen Instrumente der präventiven Auditierung, um die gebührende Sorgfalt des Unternehmens nachzuweisen und die Einstellung des Betriebs zu verhindern.