Kapitel 1: Der Rahmen der Verordnung (EG) 561/2006
Die Regulierung der Lenk- und Ruhezeiten ist das Fundament der Verkehrssicherheit in der EU. Im Jahr 2026 hat sich die Einhaltung von einer rein administrativen Pflicht zu einer ständigen technischen Auditierung entwickelt. Das ERRU-System überwacht das Risikorating jedes Unternehmens basierend auf der Präzision der manuellen Nachträge und Lenkaktivitäten.
Kapitel 2: Maximale Lenkzeit-Limits
Die Kontrolle der Übermüdung ist nicht verhandelbar. Die Vorschriften setzen strikte Grenzen, um Unfälle durch chronische Erschöpfung zu vermeiden:
- Tageslenkzeit: Standardmäßig 9 Stunden, zweimal pro Woche auf 10 Stunden erweiterbar.
- Wöchentliche Lenkzeit: Maximal 56 Stunden am Steuer.
- Doppelwochenlenkzeit: Die Gesamtsumme aus zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.
| Konzept | Standard-Limit | Technische Nuance |
|---|---|---|
| Pflichtpause | 45 Minuten nach 4,5h. | Teilbar in 15' + 30' (in dieser Reihenfolge). |
| Tagesruhezeit | 11 Stunden ununterbrochen. | Reduzierbar auf 9h (3x zwischen Wochenruhen). |
| Mehrfahrerbetrieb | 9h Lenkzeit pro Fahrer. | Pause in Bereitschaft während der Fahrt möglich. |
Kapitel 3: Wochenruhezeit und Mobilitätspaket
Die große Neuerung 2026 ist die strikte Kontrolle der Ruhezeit außerhalb der Kabine. Die reguläre Wochenruhezeit (45h) muss in einer geeigneten Unterkunft mit Sanitäranlagen verbracht werden, die vom Unternehmen finanziert wird. Das Übernachtungsverbot im LKW während der langen Ruhephase wird mittels Satellitendaten aus dem Massenspeicher (.TGD) scharf kontrolliert.
Die Fähre- und Zug-Regel
Eine reguläre Tagesruhezeit oder eine reduzierte Wochenruhezeit darf bis zu zweimal unterbrochen werden, um auf eine Fähre oder einen Zug auf-/abzufahren (max. 60 Min. Gesamtsumme). Nutzen Sie unseren Spezialguide für Fähren, damit der Tachograph Ihre Ruhezeit nicht wegen kurzer Bewegungen ungültig macht.
Kapitel 4: Bußgeldkatalog Fahrpersonal 2026
Unterschreitungen der Ruhezeiten und Lenkzeitüberschreitungen werden nach Schweregrad eingestuft:
- Geringfügiger Verstoß: Überschreitungen unter 5 % (meist Verwarnung).
- Schwerer Verstoß (MSI): Überschreitungen über 20 % oder massive Ruhezeitverkürzung.
- Schwerster Verstoß (VSI): Überschreitungen über 50 % oder Manipulation des OUT-Modus.