Kapitel 1: Die rechtliche Definition von "Out of Scope"
Der Modus Out of Scope (OUT) signalisiert dem Kontrollgerät, dass die aktuelle Fahrt nicht den Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterliegt. Im Rahmen des EU-Mobilitätspakets wurde die Nutzung von OUT massiv eingeschränkt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Zu den Hauptausnahmen zählen Pannenhilfe-Fahrzeuge, nicht-gewerbliche Güterbeförderungen für private Zwecke (unter 7,5t) oder Fahrten zur technischen Verbesserung/Prüfung.
Kapitel 2: Der Mythos des Privatgeländes
Es herrscht der Irrglaube, dass auf jedem Betriebshof grundsätzlich der OUT-Modus zulässig sei. Rechtlich gilt: Ist ein Gelände für die Öffentlichkeit zugänglich (auch Ladezonen in Gewerbegebieten), handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum. Der V2-Tachograph erkennt mittels Kartenmaterial, ob sich das Fahrzeug in einer Zone für „reale Lenkzeit“ befindet. Ein Fehler bei der Standorteinschätzung führt direkt zu Sanktionen laut Bußgeldkatalog.
| Szenario | OUT-Modus legal? | Sanktionsrisiko |
|---|---|---|
| Bremsentest beim TÜV oder Werkstatt | JA | Gering (mit Werkstattbeleg). |
| Rangieren auf Fähre oder Zug | NEIN | Sehr hoch (Funktion Fähre/Zug nutzen). |
| Abgeschlossene Baustellen (kein öffentl. Verkehr) | JA | Mittel (Nachweis erforderlich). |
| Umparken auf dem Autohof (Pause) | NEIN | Sehr hoch (Unterbricht die Ruhezeit). |
Kapitel 3: Warum die Karte auch bei OUT gesteckt sein sollte
Technisch gesehen registriert der OUT-Modus die Aktivität der Fahrzeugeinheit (VU). Bewegen Sie den LKW ohne Karte, verzeichnet die .TGD-Datei ein Ereignis „Fahren ohne gültige Karte“. Bei einer forensischen Betriebsprüfung löst dies Alarm aus. Wenn Sie die Karte stecken und OUT aktivieren, wird die Bewegung mit einer personengebundenen Ausnahme verknüpft, was Ihnen bei einer BALM-Prüfung eine legale Beweiskette liefert.
Die Nachweis-Falle
Im Jahr 2026 reicht die bloße Behauptung einer Werkstattfahrt nicht mehr aus. Die Beweislast liegt beim Transportunternehmer. Haben Sie den OUT-Modus genutzt, müssen Sie zwingend einen Tachographen-Ausdruck erstellen, diesen rückseitig unterschreiben und den genauen Grund der Befreiung notieren. Ohne diesen Beleg wird der OUT-Zeitraum als nicht aufgezeichnete Lenkzeit gewertet.