Kapitel 1: Das Recht auf technische Verteidigung im modernen Transportwesen
Der Erhalt eines Bußgeldbescheids durch das BALM (ehemals BAG) oder die Polizei sollte nicht als unvermeidliches Urteil hingenommen werden. In der deutschen Rechtsordnung ist die Vermutung der Richtigkeit behördlicher Feststellungen nicht unumstößlich; sie kann und sollte durch unwiderlegbare technische Beweise entkräftet werden. Unser **Einspruchsservice für Transport-Bußgelder** basiert auf der forensischen Datenanalyse des intelligenten Tachographen.
Im Jahr 2026 setzen die Behörden verstärkt auf algorithmische Massenerkennung zur Sanktionierung, was die Fehlerquote bei der Interpretation komplexer Einzelfälle exponentiell erhöht. Situationen wie die Fähr-/Zug-Regel, Unterbrechungen zur Fahrzeugsicherheit oder direkte Anweisungen der Polizei bei überfüllten Raststätten führen häufig zu ungerechtfertigten Bußgeldern. Ein Einspruch ist nicht nur eine Frage der Kostenvermeidung; es ist eine strategische Pflicht, um das Punktekonto im ERRU-Register sauber zu halten und den Entzug der beruflichen Zuverlässigkeit zu verhindern.
Kapitel 2: Kritische Phasen des Bußgeldverfahrens
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgt strengen Fristen. Das Ignorieren einer Benachrichtigung oder zu langes Warten schließt die Tür für eine ordnungsgemäße Verteidigung endgültig:
- Anhörungsverfahren (meist 14 Tage): Dies ist die „goldene Regel“. TachoTools liefert die technische Analyse der .DDD-Dateien. Wenn wir nachweisen können, dass eine Lenkzeitüberschreitung auf höhere Gewalt gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) 561/2006 zurückzuführen ist, kann das Verfahren sofort eingestellt werden.
- Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wir schöpfen den administrativen Weg aus, indem wir Formfehler bei der **DSRC-Fernauslesung** oder mangelnde Begründung im Bescheid analysieren.
- Gerichtliches Verfahren: Wenn eine Entscheidung ungerechtfertigt bleibt, heben wir die Verteidigung auf die gerichtliche Ebene. Durch technologische Gutachten weisen wir Fehler im Bewegungssensor oder im GNSS-Protokoll des Fahrzeugs nach.