Umfassender Leitfaden zu den digitalen Tachographen-Vorschriften

EU-Verordnung 561/2006, 165/2014 und das Mobilitätspaket 2020

1. Verordnung (EG) 561/2006: Die Säule der Lenkzeiten

Diese Verordnung ist das Fundament des Tachographenrechts. Sie gilt für alle Güterkraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung für mehr als 9 Personen. Das Gesetz schreibt vor, dass ein Fahrer 9 Stunden tägliche Lenkzeit nicht überschreiten darf, mit der Ausnahme einer Verlängerung auf 10 Stunden zweimal pro Woche.

Darüber hinaus ist die kumulierte wöchentliche Lenkzeit streng auf 56 Stunden begrenzt. Die häufigste Ursache für „sehr schwere Verstöße“ ist jedoch das Zwei-Wochen-Limit von 90 Stunden. Dies erfordert eine präzise Planung, da jeder Fehler in der Berechnung des gleitenden Zeitraums massive Bußgelder bei einer Betriebsprüfung nach sich ziehen kann.

2. Verordnung (EU) 165/2014 und technische Standards

Dieses Gesetz konzentriert sich auf das Gerät selbst. Es schreibt die Verwendung digitaler Tachographen und seit kurzem intelligenter Tachographen (Smart Tacho) vor. Ein kritischer Punkt dieser Verordnung ist die Integrität der Daten. Jedes Versäumnis, digital signierte .DDD- oder .V1B-Dateien bereitzustellen, gilt als Verstoß.

Behörden (wie das BALM/BAG) nutzen heute die DSRC-Technologie (Dedicated Short-Range Communication), um Lkw während der Fahrt abzufragen. Sie können erkennen, ob ein Fahrzeug ohne Karte fährt oder ob eine Sicherheitsverletzung am Bewegungssensor vorliegt, ohne das Fahrzeug überhaupt anhalten zu müssen.

3. Das Mobilitätspaket 2020: Rückkehrpflicht und Wochenruhezeiten

Das letzte Update der Tachographen-Vorschriften führte die umfassendsten sozialen Änderungen seit Jahrzehnten ein. Drei wesentliche Regeln stehen nun im Fokus der Inspektionen:

  • Verbot der regulären Wochenruhezeit im Fahrzeug: Es ist Fahrern strikt untersagt, ihre 45-stündige Ruhezeit in der Kabine zu verbringen. Unternehmen müssen für angemessene Unterkünfte sorgen.
  • 8-Wochen-Rückkehrpflicht für Fahrzeuge: Fahrzeuge müssen mindestens alle 8 Wochen zum operativen Zentrum im Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren.
  • Grenzüberschreitende Aktivitäten: Fahrer müssen nun bei jedem Grenzübertritt das Ländersymbol manuell am ersten verfügbaren Haltepunkt eingeben.

Zusammenfassung der gesetzlichen Auslesefristen

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, muss jeder Flottenmanager diese Zyklen einhalten:

Datenquelle Max. Intervall Dateiformat
Fahrerkarte Alle 28 Tage .DDD
Fahrzeuggerät (Massenspeicher) Alle 90 Tage .DDD / .V1B
Datenarchivierung 12–24 Monate Sicheres Archiv

Haftungsmanagement und Betriebsprüfungen

Vor dem Gesetz trägt das Transportunternehmen die „objektive Haftung“. Das bedeutet, dass das Unternehmen für Fehler des Fahrers verantwortlich gemacht wird, es sei denn, es kann nachweisen, dass es ein lückenloses Überwachungssystem implementiert hat. Die Nutzung eines Compliance-Dashboards ist hierbei die beste rechtliche Verteidigung.

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