Kapitel 1: Technische Funktion und Gültigkeit
Die Fahrerkarte ist mehr als ein Ausweis; sie ist ein kryptografischer Speicherchip, der die letzten 28 Tage (bei V2-Modellen 56 Tage) Aktivitäten aufzeichnet. Unter dem **EU-Mobilitätspaket I** dient sie als forensischer Beweis für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Ihre Gültigkeit beträgt maximal 5 Jahre. Am Ablauftag um 00:00 Uhr wird sie vom Tachographen automatisch als ungültig abgewiesen.
Kapitel 2: Ablauf des Erneuerungsverfahrens
Im Jahr 2026 erfolgt die Beantragung meist über die örtliche Zulassungsstelle, den TÜV oder Dekra. Der verbindliche Ablauf umfasst:
Identitätsnachweis
Vorlage von EU-Führerschein und Personalausweis/Reisepass.
Datenabgleich
Automatischer Check der Qualifikations-Module im BQR-Register.
Direktversand
Zustellung per Einschreiben direkt an die Privatadresse des Fahrers.
Kapitel 3: Darf ich ohne Karte fahren, während die neue kommt?
Dies ist die „rote Zone“ der FPersV. Das Fahren ohne physische Karte ist **nur bei Verlust, Diebstahl oder Defekt** (einschließlich Chipfehlern) für maximal 15 Kalendertage zulässig. Bei einer abgelaufenen Karte erlaubt das Gesetz **keine gewerbliche Fahrt**. Die einzige Ausnahme besteht, wenn nachweislich rechtzeitig (15 Werktage vorher) beantragt wurde und die Verzögerung bei der Behörde liegt. In diesem Fall ist der manuelle Nachtrag via Tagesausdruck zwingend.
Datenintegrität .DDD
Bevor Sie die alte Karte abgeben oder vernichten, ist ein letzter Datendownload obligatorisch. TachoTools stellt sicher, dass der Übergang nahtlos erfolgt und keine zeitlichen Lücken in der gesetzlichen Archivierung entstehen, die das BALM bei einer Prüfung alarmieren könnten.
Kapitel 4: Infracciones y Sanciones LOTT 2026
In Deutschland werden Verstöße gegen die Mitführungspflicht nach dem Fahrpersonalgesetz streng geahndet:
- Abgelaufene Karte am Steuer: Bußgeld für Fahrer und Halter (Gefährdung der Zuverlässigkeit).
- Nichtmitführen der Karte (gültig): Verwarnungsgeld, sofern der Besitz sofort nachgewiesen werden kann.
- Fahren mit Fremdkarte: Straftatbestand (Fälschung technischer Aufzeichnungen) und sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis.