Kapitel 1: Der arbeitsrechtliche Rahmen: Mehr als nur Lenken
Die Ausübung des Fahrerberufs im Jahr 2026 unterliegt einem komplexen Geflecht aus dem **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)** und den europäischen Verordnungen. Ein Berufskraftfahrer ist nicht nur für den Transport der Güter verantwortlich, sondern fungiert als Zeitmanager und trägt die rechtliche Verantwortung für die Verkehrssicherheit.
Die Grundlage Ihrer Rechte bildet der jeweilige Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag. Hier sind kritische Aspekte wie Nachtzuschläge, Spesen und die Definition der Gesamtarbeitszeit geregelt. Denken Sie daran: Zeit, die Sie im Modus „Andere Arbeiten“ (Hämmer) verbringen, zählt voll zur gesetzlichen Arbeitszeit, auch wenn der LKW steht.
Kapitel 2: Arbeitszeit vs. Lenkzeit nach deutschem Recht
Ein häufiger Fehler ist die Gleichsetzung der Lenkzeit (9 oder 10 Std.) mit der zulässigen Arbeitszeit. Das ArbZG begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf im Schnitt 8 Stunden (max. 10 Std.), wobei zwischen effektiver Arbeit und Bereitschaft unterschieden wird.
| Konzept | Gesetzliche Definition | Anrechnung auf ArbZG? |
|---|---|---|
| Effektive Arbeitszeit | Lenken, Be-/Entladen, Abfahrtskontrolle. | JA |
| Bereitschaftszeit | Warten an der Rampe, Beifahrerzeit. | TEILWEISE* |
| Ruhepause / Ruhezeit | Freie Verfügung über die Zeit. | NEIN |
Kapitel 3: Rückkehrrecht und Kabinenverbot
Das EU-Mobilitätspaket hat Rechte zur „Humanisierung“ des Sektors eingeführt, die 2026 vom BALM streng überwacht werden:
- Rückkehrpflicht: Das Unternehmen muss die Touren so planen, dass Sie alle 4 Wochen an Ihren Wohnort oder den Betriebssitz zurückkehren können.
- Unterkunftspflicht: Die reguläre wöchentliche Ruhezeit (45h) darf nicht im LKW verbracht werden. Der Arbeitgeber muss für die Kosten einer angemessenen Unterkunft aufkommen.
- Schutz vor Überlastung: Sie haben das Recht, Touren abzulehnen, die nachweislich zu massiven Lenkzeitverstößen führen würden.
Kapitel 4: Pflichten des Fahrers: Datenhoheit und Sorgfalt
Ihre Pflichten enden nicht beim Führen des Fahrzeugs; Sie sind der Verwalter des digitalen Kontrollgeräts:
- Abfahrtskontrolle: Prüfung der Verkehrssicherheit und des Geschwindigkeitsbegrenzers.
- Tachographen-Management: Es ist Ihre Pflicht, die Daten der letzten 56 Tage bei jeder Straßenkontrolle vorzulegen.
- Ladungssicherung: Überwachung der korrekten Stauung gemäß VDI 2700 zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Die Karte gehört IHNEN
Eine unumstößliche Pflicht ist die Verwahrung der Fahrerkarte. Auch wenn der Arbeitgeber die Gebühren trägt, ist sie ein personengebundenes Dokument. Lassen Sie die Karte niemals im Büro zurück; sie ist Ihr legaler Tätigkeitsnachweis.